Dienstag, 13. Juni 2006
Im Gerichtssaal
Herr von Kowalewski gehört nicht vor das Strafgesetz. Er ist ein Fall für die Psychiatrie. Doch da seit zweieinhalb Jahren nichts mehr aktenkundig geworden ist, bleibt Herr von Kowalewski zur Bewährung in Freiheit. Und was dann? Seine Medikamente soll er einnehmen. Eine geeignete verhaltenstherapeutische Maßnahme soll er nachweisen - "so Sie denn einen Psychotherapeuten finden, der sich mit Borderline auskennt", sagt die Richterin. "Wir drücken Ihnen alle Daumen." Stühle werden gerückt, Unterlagen zusammengeklopft. Jetzt kann Herr von Kowalewski wieder gehen, in die Welt hinaus. Viele Erklärungen waren auch hier nicht zu holen.

Lese sehr gerne im FAZ-Feuilleton:
Ungerer und auch Hanika, trotz ihrer Vorliebe für Kopftücher. Trägt sie eigentlich auch schon eines?

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