Donnerstag, 22. Dezember 2005
Riester-Rente
Danke für die Information

Sind beide Ehegatten in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und leben nicht dauernd getrennt, ist jedoch nur ein Ehegatte nach § 10a Einkommensteuergesetz (EStG) unmittelbar förderberechtigt (z.B. als rentenversicherungspflichtig Beschäftigter oder Beamter), dann hat gleichwohl auch der andere Ehegatte Anspruch auf eine Zulage, wenn ein auf seinen Namen lautender, nach § 5 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifizierter Altersvorsorgevertrag besteht. Auf diesen Vertrag müssen keine Eigenbeiträge geleistet werden, sondern nur auf den zertifizierten Vertrag oder zugunsten einer förderfähigen betrieblichen Altersversorgung des unmittelbar förderberechtigten Ehegatten. Die Zugehörigkeit zum mittelbar förderfähigen Personenkreis verlangt also den Abschluss eines privaten Altersvorsorgevertrages. Produkte der privaten Altersvorsorge werden von Lebensversicherungsunternehmen sowie von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsunternehmen und Kapitalgesellschaften im Inland angeboten. Bei der Wahl dieser Produkte sind Sie in Ihrer Entscheidung frei. Damit beide Ehegatten die volle Zulage erhalten, muss der unmittelbar förderberechtigte Ehegatte den Mindesteigenbeitrag unter Berücksichtigung der den Ehegatten insgesamt zustehenden Zulagen erbringen (§ 86 EStG). Der Mindesteigenbeitrag ist im jeweiligen Beitragsjahr einzuzahlen, er kann nicht nachgezahlt werden. Für das Beitragsjahr 2005 endet die Einzahlungsfrist am 31.12.2005. Nur der unmittelbar berechtigte Ehepartner kann die von beiden Ehegatten geleisteten Altersvorsorgebeiträge einschließlich der dafür zustehenden Zulagen als Sonderausgabenabzug geltend machen (§ 10a Abs.3 Satz 2 Einkommensteuergesetz -EStG-). Die Grundzulage steht jedem Zulageberechtigten zu. Die Kinderzulage erhält grundsätzlich der Zulageberechtigte, an den die Kindergeldzahlung erfolgt. Wird im Beitragsjahr der Mindesteigenbeitrag durch den unmittelbar Zulageberechtigten eingezahlt, wird Ihrem Altersvorsorgevertrag die maximale Zulage gutgeschrieben. Bei anteiliger Einzahlung des Mindesteigenbeitrags durch den unmittelbar Zulageberechtigten wird die Zulage anteilig in dem Verhältnis ausgezahlt, in dem der gezahlte Eigenbeitrag zum Mindesteigenbeitrag steht.
Deutsche Rentenversicherung Bund

... comment